Digitale Barrierefreiheit gemäß „European Accessibility Act (EAA)”

Marketing Innovation

Was bedeutet die neue EAA Verordnung für dein Unternehmen?

Während die digitale Barrierefreiheit für Websites im öffentlichen Sektor bereits 2020/2021 durch eine eigene Richtlinie (EU-2016/2102) geregelt wurde, bezieht sich die neue Verordnung (EU-Richtlinie 2019/882) auf Privatunternehmen. Dieser Sektor in der EU war in Bezug auf die Zugänglichkeit – also die Barrierefreiheit digitaler Inhalte – weitgehend ungeregelt. Mit dem European Accessibility Act (EAA) ändert sich dies am 28.06.2022 schlagartig. Für Unternehmen in der EU sowie im Vereinigten Königreich und in anderen Regionen, die ihre Produkte und Leistungen EU-Bürger:innen anbieten und verkaufen wollen, bedeutet dies, dass sie sich mit der neuen Verordnung und den konkreten Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit zeitnah befassen werden müssen.

In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Anwendbarkeit des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes: Was Unternehmen beachten müssen und welche Vorteile diese Gesetzgebung nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für die Unternehmen, die sie bedienen, mit sich bringt.

Status und Fortschritt der digitalen Barrierefreiheit

Die Pandemie hat zumindest in einem Bereich etwas Positives bewirkt: Der digitale Wandel für Unternehmen und Verbraucher wurde erheblich beschleunigt und grundlegende Aspekte des modernen Lebens – das Arbeiten, Lernen und Einkaufen von Waren und Dienstleistungen – wurden stärker als je zuvor in die digitale Welt überführt. Wie in vielen anderen Ländern gewinnen auch in Deutschland DEI-Initiativen („Diversity, Equity und Inclusion“) zunehmend an Bedeutung. Sie haben sich unter anderem auf die Fahnen geschrieben, die barrierefreie Zugänglichkeit digitaler Inhalte stärker in den Vordergrund zu rücken. Und das aus gutem Grund, denn in Europa leben schätzungsweise 135 Millionen Menschen mit einer oder mehreren Behinderungen. In Deutschland gelten rund 7,8 Millionen Menschen als schwerbehindert.

Der Trend um den digitalen Wandel hat es dieser Personengruppe aber nicht erst jetzt vor Augen geführt: Sie wissen und merken schon seit Jahren, dass es für sie in der Online-Welt immer noch weit verbreitete Zugangsbarrieren gibt. Obwohl Unternehmen im privaten Sektor ihre gesellschaftliche Gesamtverantwortung immer mehr bewusst wird, machen sie nur langsam Fortschritte bei der Umsetzungbarrierefreier Webseiten und Onlineshops. Laut WebAIM, eine gemeinnützige Organisation, die 2019 und 2020 die Majestic Million-Liste der meistreferenzierten Websites der Welt auf ihre Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen untersucht hat, „bleibt noch viel zu tun, um das Web für alle zugänglich zu machen".

Was beinhaltet der European Accessibility Act und warum ist es für mein Unternehmen relevant?

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) gilt für private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die innerhalb der EU verkauft oder genutzt werden, unabhängig davon, wo sie ihren Unternehmenssitz haben.

Ziel dieser Richtlinie ist es, Produkte und Dienstleistungen zu standardisieren, die 1) von behinderten Menschen genutzt werden und 2) in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen.

Was umfasst die digitale Barrierefreiheit? Beispiele:

Software:

  • Betriebssysteme
  • Apps
  • E-Books

Digitale/Online-Dienste:

  • Websites und Apps für den elektronischen Handel
  • Bankdienstleistungen
  • Websites, Apps, Fahrkartenverkaufsdienste usw. im Zusammenhang mit der Personenbeförderung per Bus, Bahn, Flugzeug und Schiff
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten

Hardware:

  • Computer, Smartphones, Tablets, E-Reader
  • TV- und andere Verbrauchergeräte im Zusammenhang mit digitalen und Rundfunk-Fernsehdiensten
  • Telefoniegeräte und -dienste
  • Bankgeräte, Geldautomaten
  • Ticketing- und Check-in-Automaten

Was ist der Zeitplan für die Durchsetzung des neuen Gesetzes?

Für Unternehmen, die vom Europäischen Gesetz zur Barrierefreiheit betroffen sind, ist das Jahr 2025 die letzte Frist. Bis Juni 2022 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in ihr nationales Recht übersetzen und übernehmen und bis Juli 2025 muss das Gesetz durchgesetzt werden.

Das Gesetz wurde von der EU im Jahr 2019 verabschiedet, und aufgrund der Komplexität, die mit der Einhaltung der EAA verbunden ist, haben Unternehmen vorausschauend damit begonnen, ihre digitalen Inhalte zugänglicher zu machen. Wenn dein Unternehmen noch nicht damit begonnen hat, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Grafik mit den Etappen auf dem Weg zur Umsetzung des European Accessibility Act 2025: Juni 2019 Verabschiedung der EAA durch die EU; Juni 2022 Umsetzung der EAA in nationales Recht; Juli 2025 Durchsetzung der EAA.

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Warum stellt der EAA für Privatunternehmen einen Wendepunkt für digitale Barrierefreiheit in der EU dar?

Während die EU-Richtlinie 2016/2102 die digitale Barrierefreiheit dem öffentlichen Sektor vorschreibt, dass alle Websites und mobile Apps des öffentlichen Sektors bis 2020 bzw. 2021 die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt haben sollen, ist nun die Privatwirtschaft von der EAA direkt betroffen. Stichtag ist der 28. Juni 2022. Bis dahin müssen die EU-Mitgliedstaaten die Anforderungen des European Accessibility Act 2019 in nationales Recht umsetzen. Das Thema digitale Barrierefreiheit wird somit zeitnah ein dringlicher Agenda-Punkt vieler private Unternehmen werden.

Die Richtlinien der EAA basieren auf den vom World Wide Web Consortium entwickelten Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) – diese gelten als Leitfaden für alle Unternehmen, die ihre digitalen Einrichtungen, Websites, Apps und Dienstleistungen barrierefrei gestalten wollen. Die WCAG 2.1 sind jedoch nicht rechtlich bindend, ihre Umsetzung kann daher nicht gesetzlich erzwungen werden, was wiederum dazu führt, dass Unternehmen die Anforderungen nur schleppend erfüllen.

Im Gegensatz dazu verpflichtet der EAA die EU-Mitgliedstaaten rechtlich dazu, Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit zu erlassen. Zurecht erhofft man sich somit wie bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die weltweit erhebliche Auswirkungen hatte, dass der EAA eine ähnliche Tragweite haben wird. Zwar muss die Richtlinie bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht überführt und ein entsprechendes Gesetz bis Juli 2025 durchgesetzt werden, jedoch sind Unternehmen sehr gut beraten, sofort zu handeln.

Die Vorlaufzeit für die Erfüllung der Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit gemäß EAA sollte genutzt werden, da mit der Einhaltung der Vorschriften eine gewisse Komplexität und verschiedene Herausforderungen verbunden sind. Dein Unternehmen sowie deine Digitalagenturen sollten sofort Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen der EAA-Anforderungen genau verstanden werden. Am besten gelingt das in dem ihr den aktuellen Stand der Barrierefreiheit eurer Unternehmenswebsite analysiert. Mit unserem BITV-Test findest du ganz einfach heraus, wie deine Website aktuell hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgestellt ist. Plant Zeit für die Schulung der Mitarbeiter ein und, dass die Prozesse und Mittel für die Umsetzung dieser wichtigen Zugänglichkeitsstandards eingerichtet werden.

Welche Vorteile bringt das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit mit sich?

Für Unternehmen, die in und mit der EU tätig sind, ist der EAA, auch bekannt als Richtlinie (EU) 2019/882, eine zwingend erforderliche Verordnung. Laut der Europäischen Kommission handelt es sich „um eine Richtlinie, die das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen durch die Abschaffung unterschiedlicher Vorschriften in den Mitgliedstaaten verbessern soll.“

In der Praxis bedeutet dies, dass alles Digitale – beispielsweise Websites, E-Commerce-Apps, E-Books, sogar Geldautomaten - so umgestaltet wird, dass sie für Menschen mit Behinderungen allgemein zugänglicher werden. Davon profitiert eine große Zahl von Menschen, darunter auch Senioren und Menschen mit vorübergehenden und situationsbedingten Behinderungen. Bevor der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit als Richtlinie verfasst und verabschiedet wurde, hatten die Mitgliedstaaten der EU jeweils ihre eigenen Normen für die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen. Da diese Standards von Land zu Land unterschiedlich waren, hatten Verbraucher mit Behinderungen mit großen Unterschieden bei der Zugänglichkeit, einer schlechten Auswahl an Produkten und Dienstleistungen sowie insgesamt höheren Preisen zu kämpfen.

Der EAA legt eine Reihe gemeinsamer Regeln für die Zugänglichkeit digitaler Inhalte fest, an die sich der Privatsektor halten muss, wodurch es für Unternehmen einfacher wird, behindertengerechte Dienstleistungen und Produkte in allen Teilen der EU zu verkaufen. Nach Ansicht der Europäischen Kommission werden die Unternehmen von diesen gemeinsamen Regeln für die Barrierefreiheit profitieren. Hier eine kurze Zusammenfassung der Vorteile, die wir später im Artikel noch tiefgründiger thematisieren.

Vorteile für Unternehmen durch den EAA:

✔ gemeinsame Vorschriften für die Barrierefreiheit in allen EU-Ländern führen zu Einsparungen

✔ der grenzüberschreitende Handel wird vereinfacht

✔ für die eigenen barrierefreien Produkte und Dienstleistungen ergeben sich mehr Marktchancen

Vorteile für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen:

ein größeres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen auf dem Markt

wettbewerbsfähigere Preise der barrierefreien Produkte und Dienstleistungen

weniger Barrieren beim Zugang zu Verkehr, Bildung und einem offenen Arbeitsmarkt

mehr Arbeitsplätze mit Anforderungen an Fachwissen im Bereich Barrierefreiheit

Letztendlich ist die Grundlage des Europäischen Gesetzes für digitale Barrierefreiheit die Etablierung eines „universellen Designs". In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) wird es definiert als „die Gestaltung von Produkten, Umgebungen, Programmen und Dienstleistungen, die von allen Menschen so weit wie möglich genutzt werden können, ohne dass eine Anpassung oder ein spezielles Design erforderlich ist". In Anlehnung an die WCAG stützt sich das Gesetz auf vier wichtige Zugänglichkeitsgrundsätze, die unter dem Akronym POUR bekannt sind:

  • Perceivable: Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle und der Inhalte sollen wahrnehmbar sein.
  • Operable: Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation sind bedienbar.
  • Understandable: Alle Informationen und die Bedienschnittstelle müssen verständlich sein.
  • Robust: Inhalte und Angebote müssen technisch robust sein und mit gängigen und zukünftigen Technologien funktionieren. Dazu gehören auch behinderungsspezifische Hilfsmittel wie assistive Technologien.

Gibt es Unterschiede bei dem EAA im Vergleich zu den WCAG?

Der Hauptunterschied zwischen dem European Accessibility Act und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) besteht darin, dass der EAA rechtsverbindlich ist. Der EAA selbst gibt keine technischen Zugänglichkeitsstandards vor, die Unternehmen einhalten müssen. Es ist Sache der einzelnen Mitgliedstaatenzu entscheiden, wie sie die Ziele einer EU-Richtlinie erreichen wollen. Daher wird davon ausgegangen, dass die meisten sich für die Einhaltung der WCAG 2.1 Level AA-Anforderungen entscheiden werden, die bereits die Grundlage für gesetzliche Standards sind. Dazu gehören zum Beispiel der Americans with Disabilities Act (ADA) und die Einhaltung der Richtlinie „Section 508“ aus den Vereinigten Staaten.

Die WCAG haben zwar weltweit einen großen Einfluss, aber keinen rechtlichen Status und Vollstreckung. Der EAA hingegen hat beides und wird viele Privatunternehmen, die in der EU tätig sind, dazu verpflichten, sich an seine Richtlinien zu halten. Wenn sie dies nicht tun, können sie mit Geldstrafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Was sind die Web Content Accessibility Guidelines?

Du möchtest noch mehr über die WCAG erfahren und welche Faktoren bei einer barrierefreien Website wichtig sind?

Barrierefreie Website gemäß WCAG

Übersicht der Vorteile des European Accessibily Act

Der EAA wird in erster Linie Verbrauchern mit unterschiedlichen Fähigkeiten in der gesamten EU zugutekommen. Durch die Schaffung eines robusteren und wettbewerbsfähigeren Umfelds werden ihnen mehr Innovationen sowie eine größere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigeren Preisen gegeben. Letztlich profitieren aber auch Unternehmen, Weltweit verfügen Menschen mit Behinderungen über eine Kaufkraft von fast einer halben Milliarde Dollar, und sie nutzen Dienstleistungen, den elektronischen Handel, Apps und andere digitale Ressourcen mehr als je zuvor. Neben der gesellschaftlichen Verantwortung ist diese Summe ein gutes Argument dafür, zukünftig einen stärkeren Fokus auf die digitale Barrierefreiheit zu legen.

Vorteile für Unternehmen und Regierungen durch die einheitlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in allen EU-Mitgliedstaaten:

Größere Kosteneinsparungen: Nach Angaben der EU-Kommission kosten unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit Unternehmen und Mitgliedstaaten im Jahr 2020 schätzungsweise 20 Milliarden Euro. Der EAA wird diese Kosten um schätzungsweise 45 % bis 50 % senken.

Größere Marktreichweite: Der EAA wird die Marktreichweite von Unternehmen, die in der EU tätig sind, erhöhen, indem er es ihnen ermöglicht, einen gewissen Teil an Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit zu erfüllen, der in allen Mitgliedstaaten gilt.

Forschung und Innovation: Der EAA wird den Anreiz für Unternehmen erhöhen, seine Produkte und Dienstleistungen besser zugänglich zu machen. Die Harmonisierung der Zugänglichkeitsanforderungen wird es den Unternehmen auch ermöglichen, Technologie, Forschung und Innovationen, die allen zugutekommen, besser zu nutzen.

Für Menschen mit Behinderungen wird der EAA Folgendes bieten:

  • Größere Unabhängigkeit: Von Bankgeschäften über Reisen bis hin zum elektronischen Handel werden Menschen mit Behinderungen mehr und besseren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen erhalten, die überall in der EU gleich gut zugänglich sind.
  • Mehr Freizügigkeit: Da der EAA in der gesamten EU eine ähnliche Zugänglichkeit schafft, werden Menschen mit Behinderungen noch besser in der Lage sein, in verschiedenen Mitgliedstaaten zu reisen und dort zu arbeiten und sich dabei auf eine einheitliche Zugänglichkeit zu verlassen.
  • Zusätzliche Beschäftigungschancen: Der EAA schafft Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, in Unternehmen zu arbeiten, die barrierefreie Produkte und Dienstleistungen herstellen.

Indem sich Länder, die in Europa Geschäfte machen wollen, sich alle an dieselben Zugänglichkeitsstandards halten werden, wird dies wahrscheinlich einen „Brüssel-Effekt“ haben, sodass auch andere Länder dazu angeregt werden, dieselben Standards zu übernehmen – somit werden noch mehr Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen auf der ganzen Welt vom EAA profitieren.

Wie wird die Richtlinie über Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit durchgesetzt?

Jeder EU-Mitgliedstaat ist für die Durchsetzung des Rechtsakts zur digitalen Barrierefreiheit verantwortlich, d. h. er kann die Sanktionen festlegen und die für die Durchsetzung zuständige Stelle benennen. Der Rechtsakt sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße auf eine Weise durchsetzen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" wirkt.

Die Mitgliedstaaten müssen es den Verbrauchern auch ermöglichen, Verstöße zu melden - entweder bei den Gerichten oder bei der für die Durchsetzung der EAA in dem jeweiligen Land zuständigen Stelle. Öffentliche und private Organisationen müssen auch die Möglichkeit haben, vor Gericht gehen zu können oder bei der für die Durchsetzung zuständigen Stelle in jedem Mitgliedstaat Beschwerde einzulegen.

Gibt es Unternehmen, die von der europäischen Zugänglichkeitsverordnung ausgenommen sind?

Der Rechtsakt enthält Ausnahmen für Kleinstunternehmen „und Unternehmen, für die der EAA eine unangemessene Belastung" darstellen würde.

Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro. Unzumutbare Belastung bedeutet, dass ein Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten muss, wenn sich dadurch entweder die Art des von ihm angebotenen Produkts oder der Dienstleistung ändern würde oder wenn es das Unternehmen finanziell überfordern würde.

Es gibt auch einige spezifische Ausnahmen von der Einhaltung der EAA, darunter:

✔ Online-Karten, vorausgesetzt, dass wesentliche Informationen auf andere Weise zugänglich gemacht werden

✔ Voraufgezeichnete, zeitbasierte Medien, die vor Juni 2025 veröffentlicht werden

✔ Office-Dateiformate, die vor Juni 2025 veröffentlicht werden

✔ Archivierte Inhalte, die nach Juni 2025 nicht mehr aktualisiert werden

✔ Inhalte von Dritten, die nicht von der Organisation, die die Anforderungen erfüllen muss, finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden

Wie kann ich herausfinden, ob meine Website den Anforderungen der Europäischen Zugänglichkeitsverordnung entspricht?

Um sich auf die Einhaltung des EU-Gesetzes über die Barrierefreiheit im Web vorzubereiten, ist es am besten, mit einer Bewertung des aktuellen Stands zu beginnen. Mit unserem BITV-Test findest du ganz einfach heraus, wie deine Website aktuell hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgestellt ist. Mit einem Klick auf den Link kommst du zu unserem kurzen Formular. Haben wir dies ausgefüllt von dir erhalten, bekommst du eine kostenlose individuelle Bewertung deiner Website im Hinblick auf die digitale Barrierefreiheit durch unsere Experten. Das Digital Quality Management von Crownpeak ist die am besten bewertete Plattform für Zugänglichkeitstests in Unternehmen.